Die ESG-Vollversammlung

7. Vollversammlung der ESG 2021 vom 15.9. bis 19.9.2021 in Wittenberg
Mit dem Schwerpunktthema ‚‚Auf dem Weg zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Hochschule und Wissenschaft"
>>>Geschäftsordnung der Vollversammlung als Download
Hintergrund: Die ESG-Vollversammlung
Seit Oktober 2014 gibt es auf Bundesebene der ESG keine Bundesversammlung mehr. Dafür ist ein neues Gremium entstanden, das viele der Aufgaben der ehemaligen BV übernimmt und mindestens einmal jährlich - in der Regel für ein langes Wochenende im September - tagt.
Die ESG-Vollversammlung
setzt sich zusammen aus den Delegierten der Orts-ESGn, die über eine Liste der Landeskirchen organisiert werden. Die Anzahl der Delegierten der landeskirchlichen Listen darf das doppelte der Anzahl der Orts-ESGn nicht überschreiten. Sind in einer Landeskirche also bspw. 8 ESGn kann diese maximal 16 Delegierte im Zusammenwirken mit den Orts-ESGn bestimmen. Auf jeder landeskirchlichen Liste sollen dabei mindestens 1/3 Hauptamtliche delegiert werden.dient der Wahl der studentischen und hauptamtlichen Delegierten in den Koordinierungsrat.
ist der Ort der Vernetzung der Orts-ESGn in Deutschland.
bestimmt die inhaltliche Arbeit auf Bundesebene.
wählt Delegierte an befreundete Organisationen.
wählt zwei Jugenddelegierte für die EKD-Synode.
Protokolle und Beschlüsse
Kontakt

Corinna Hirschberg
Bundesstudierendenpfarrerin
Telefon: 0511 1215-149
E-Mail: ch(at)bundes-esg.de

Solveig A. Niemann
ESG-Assistenz
Telefon: +49511 1215-139
E-Mail: nie(at)bundes-esg.de