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ESG-Pressemitteilung | Berlin, 31. Oktober 2005
+++ Stellungsnahme zu Flüchtlingspolitik der EU anlässlich des Flüchtlingsdramas in Marokko +++ Als Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland haben wir in den letzten Wochen mit großer Bestürzung das Flüchtlingsdrama in Melilla und Ceuta in Marokko verfolgt. Als Christinnen und Christen sind wir erschüttert über die menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen aus verschiedenen afrikanischen Staaten, die auf der Flucht vor politischer Verfolgung, Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit mit der Hoffnung auf eine bessere Zukunft ihr Leben riskieren. Der Grenzzaun von Melilla steht als Symbol für das Scheitern der EU-Asyl- und Migrationspolitik und der EU-Afrikapolitik.
Hauptursachen für Flüchtlingsströme aus afrikanischen Ländern nach Europa ist die oft katastrophale politische und ökonomische Situation in vielen afrikanischen Staaten. Die Armut in Subsahara-Afrika hat in den letzten Jahrzehnten nicht ab, sondern zugenommen – die afrikanische Staaten sind insgesamt keine Gewinner, sondern Verlierer der Globalisierung. Der Human Development Report 2000 der UNDP belegt diesen Befund: lag 1960 der Abstand zwischen Nord und Süd noch bei 1:30, betrug er 1990 1:60, d.h. er verdoppelte sich in diesem Zeitraum. Von 1990 bis 1997, in der Hochzeit der Globalisierung also, beschleunigte sich das Auseinanderdriften noch einmal von 1:60 auf 1:74. Bis heute ist die europäische Entwicklungspolitik von nationalen Interessen geprägt und ihre schon 1970 vereinbarte Erhöhung auf 0,7 % des jeweiligen Bruttosozialproduktes ist weiterhin Zukunftsmusik. Die deutsche Entwicklungshilfe betrug 2004 gerade mal 0,28 % des deutschen Bruttosozialprodukts. Als evangelischer Dachverband fordern wir eine kohärente, armutsorientierte und umfassendere Entwicklungszusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die Einsicht, dass nur eine wirkliche Lebensperspektive in vielen afrikanischen Staaten Menschen von eine r Flucht abhalten kann, sollte globale und entwicklungspolitische Entscheidungen bestimmen. Eine Abschottungspolitik löst das Problem der Ungerechtigkeit in keiner Weise, sondern verschärft vielmehr das Nord-Süd-Gefälle und fördert Kriege und Konflikte. Aber das Flüchtlingsdrama in Marokko ist auch Ausdruck der ungenügenden, gefährlichen und hilflosen europäischen Migrations- und Asylpolitik. Mit der Abschiebung der afrikanischen Flüchtlinge missachtet Spanien als EU-Land die Genfer Flüchtlingskonvention und somit die Normen des internationalen Flüchtlingsschutzes. Bewusst wird auf eine Prüfung des Asylrechts der Flüchtlinge verzichtet. Die europäische Migrations- und Asylpolitik versteht sich zunehmend vor allem als Sicherheitspolitik, die abhält bzw. als Elitenpolitik, die high potentials aus Entwicklungsländern bei Bedarf aufnimmt und somit den Brain drain verstärkt.
„Als evangelische Organisation sind wir über das Menschenbild, das sich hierin ausdrückt, tief erschüttert“ so Ulrike Kind, Referentin für international Beziehungen und Ökumene in der Bundes-ESG, „kein Menschenrecht lässt sich aus der Bibel so gut begründen wie das Recht auf Asyl und der Anspruch, Flüchtlingen unbedingten Schutz zu gewähren.“ Daher fordert die Evangelische StudentInnengemeinde eine europäische Asyl- und Migrationspolitik, die Menschenrechtsfragen in ihren Mittelpunkt stellt. Die EU kann nicht einerseits für ihre Mitgliedsländer höchste Menschenrechtsforderungen und –verpflichtungen festschreiben und zugleich alle, die nach Europa kommen möchten, schlimmsten Menschenrechtsverle tzungen wissentlich aussetzen. An den Zäunen der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla hat sich der humane wie rechtstaatliche Anspruch Europas als rasch bröckelnde Fassade erwiesen. Dass das 'Problem' wurde zur 'Lösung' an Marokko delegiert wurde, macht das Verhalten der EU nicht besser. Marokko trifft in diesem Drama nicht die ze ntrale Schuld. Es ist die Aufgabe der europäischen Staaten in Kooperation mit den nordafrikanischen Ländern menschenwürdige Formen des Umganges mit den Flüchtlingen zu gestalten und eine rechtliche Prüfung des Antrages auf Asyl zu garantieren. ---------------------------
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