Bedarfssätze und Freibeträge anheben

ESG-Pressemitteilung | Berlin, 30. März 2007

Gemeinsame Stellungnahme des Forums Hochschule und Kirche und der Evangelischen StudentInnengemeinde zur BAFÖG-Novelle:

+++ Bedarfssätze und Freibeträge anheben, Kinderbetreuungszuschlag erhöhen und Kinderteilerlass bei Darlehensrückzahlung beibehalten! +++

Forum Hochschule und Kirche und die Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland (ESG) fordern mehr Anstrengungen für Chancengleichheit und familienpolitische Ausgewogenheit in der BAföG-Novelle

Die Bundesregierung hat am 14. Februar den Entwurf für das 22. Gesetz zur Änderung des BAföG vorgelegt. Sie beabsichtigt, durch Einführung eines Kinderbetreuungszuschlags die Verbindung von Ausbildung und Kindererziehung zu erleichtern, die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern und die Internationalität von Ausbildung und Studium zu stärken. Das Forum Hochschule und Kirche und die ESG begrüßen grundsätzlich diese Verbesserungen am System des BAföG.

Sie fordern aber von Bundesregierung und Parlament mehr Anstrengungen für Chancengleichheit im Bildungssystem und eine familienpolitisch ausgewogene Erweiterung des BAföG.

Die Chancengleichheit von jungen Menschen aus einkommensschwachen Schichten zu erhöhen, ist das zentrale Ziel des BAföG. In seiner Stellungnahme zum 17. BAföG-Bericht
hat der Beirat für Ausbildungsförderung die Bundesregierung eindringlich aufgefordert, die seit 2001 unverändert gebliebenen Freibeträge und Bedarfssätze im Gesetz um 8 bzw. 10
Prozent anzuheben. Eine BAföG-Novelle, die in diesem Kernbereich keine Anpassungen vornimmt, verschlechtert die Chancengleichheit von Studierenden auseinkommensschwachen Schichten und trägt zu einer weiteren Verstärkung der sozialen Selektionswirkung unseres Bildungssystems bei.
Bei allem Verständnis für das wichtige Ziel der Haushaltskonsolidierung ist hier eine größere gesamtstaatliche Anstrengung erforderlich.

Die Einführung eines pauschalen Kinderbetreuungszuschlags, der als Zuschuss gewährt werden soll, kann die Situation von Studierenden mit Kind tatsächlich verbessern. Allerdings ist dazu ein deutlich höherer Betrag erforderlich als die 113 € monatlich, die der Entwurf der 22. BAföG-Novelle vorsieht. Mit der Einführung des Elterngeldes anstelle des bisherigen Erziehungsgeldes wurden die betreuungsbedingten Zuwendungen, die Studierende mit Kind bisher vom Staat erhalten haben, gerade erst um 3.000 € für den Zeitraum der ersten beiden Jahre nach der Geburt vermindert. Mit Mindestelterngeld und BAföG-Kinderbetreuungszuschlag würden diese Studierenden nun innerhalb der ersten beiden Jahre nach der Geburt eines Kindes 6.912 € (14 x 300 € + 24 x 113 €) erhalten gegenüber 7.200 €, die ihnen nach dem alten Erziehungsgeldgesetz zugestanden haben. Gerade für die ersten beiden kostenintensiven Betreuungsjahre bringt der Kinderbetreuungszuschlag also noch keine Verbesserung.

Dass im Gegenzug zur Einführung des Kinderbetreuungszuschlags der Kinderteilerlass in der Rückzahlungsphase des BAföG-Darlehensanteils gestrichen werden soll, erscheint familienpolitisch wenig überzeugend. Hier werden die Interessen von Akademiker/inne/n mit später Familiengründung denen von angeblich jüngeren Studierenden mit Kind gegenübergestellt. Tatsächlich setzt sich aber die Zielgruppe Studierender mit Kind äußerst heterogen zusammen. Laut 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (
S. 318) sind 66 % dieser Studierenden 30 Jahre und älter; ihr Durchschnittsalter liegt bei 34 Jahren. Nach den Erkenntnissen der Sozialerhebung verlängert ein Kind die Studiendauer um rund 4 Semester.

Trotz vieler Anstrengungen von manchen Hochschulen, Bundesländern und Kommunen wird die Vereinbarkeit von Studium und Familie gerade auch unter den Belastungen der stärker strukturierten BA/MA-Studiengänge nicht leichter werden. Bei aller Notwendigkeit der Unterstützung von Studierenden mit Kind erscheint es uns deshalb wenig sinnvoll, durch Finanztransfers hier bestimmte Formen der Familienplanung staatlich bevorzugen zu wollen. Sowohl Studierende mit Kind wie auch Akademiker/-innen, die ihre Erwerbstätigkeit stark einschränken, um ihre Kinder zu betreuen, haben die Förderung des Staates verdient. Die Kosten, die der Kinderteilerlass verursacht, betragen jährlich rund 34 Mio. € (26.800 Fälle im Jahr 2005 x 105 € monatliche Rückzahlungsrate x 12).

Das Forum Hochschule und Kirche und die ESG fordern Bundesregierung und Bundestag deshalb auf
1. im Gesetz die Freibeträge um 9 Prozent und die Bedarfssätze um 10 Prozent anzuheben, um die Wirkung des BAföG im Blick auf die Verringerung der Selektionswirkung unseres Bildungssystems zu erhalten,
2. den Kinderbetreuungszuschlag auf wenigstens 200 € für das erste und weitere 100 € für jedes weitere Kind zu erhöhen, um eine tatsächliche Verbesserung der materiellen
Situation von Studierenden mit Kindern zu erreichen,
3. den Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender zu belassen, um Studierende und Akademiker/-innen mit Kind gleichermaßen zu unterstützen, ohne dabei eine bestimmte Form der Familienplanung zu bevorzugen.

Bonn, 26. Februar 2007      Berlin, 30. März 2007

 

 

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