Interner Bereich:

Kooperation

Kooperationsvereinbarung
zwischen
der Evangelischen StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland (ESG),
dem Verein Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (ESG e.V.) und
der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (aej e.V.)

Grundsätzliches

Die "sechs Grundsätze einer mittelfristigen Finanzplanung", die der Rat der EKD in seiner Sitzung im Juli 2004 verabschiedete und der Beschluss des Rates der EKD vom Dezember 2005 "Präsenz der Evangelischen Kirche an der Hochschule" haben den Impuls für die Kooperation der ESG mit dem aej e.V. gegeben. Die Zielvorgaben des Beschlusses des Rates der EKD vom Dezember 2005 für die Verhandlungen sind unter anderem:
a) Kooperation der ESG mit dem aej e.V. bei Wahrung der Eigenstädigkeit der ESG nach innen und der Erkennbarkeit nach außen,
b) die neue Organisation muss intern gut steuerbar sein und bisherige Strukturen verschlanken.
Ziel der sechs Grundsätze ist es, vorhandene Strukturen dahinghend zu überprüfen, ob es für die Zukunft des Protestantismus in Deutschland von herausragender Bedeutung ist, diese Aufgabe fortzusetzen.
ESG und aej e.V. gewährleisten eine kompetente und umfassende Behandlung der Themenfelder Studierenden- und Hochschularbeit sowie Kinder-und Jugendarbeit. Die beiden Verbände vertreten in ihren jeweiligen Handlungsfeldern ihre Mitglieder auf EKD-Ebene.
Mit Beginn der Kooperation endet durch Betriebsübergang in den aej e.V. die Anstellungsträgerschaft des ESG e.V. für die derzeitigen hauptberuflichen Mitarbeitenden der ESG.
Die EKD unterstützt diesen Prozess der Umstrukturierung.

1. Ziel der Kooperation

Ziel der Kooperation im Sinne der o.g. grundsätzlichen Überlegungen ist es, beide Handlungsfelder im bundesweiten Zusammenhang zu stärken, damit kirchliche, politische und gesellschaftliche Herausforderungen aufgenommen und die notwendige Unterstützung der Gruppen, Vereine und Gemeinden geleistet werden können. Gleichzeitig soll mit der Kooperation die Arbeifähigkeit beider Organisationen bei sinkenden Ressourcen durch Abbau von administrativen und inhaltlichen Redundanzen und durch Synergieeffekte wirkungsvoll erhalten und verstärkt werden.
Die Erkennbarkeit der ESG nach außen ist zu sichern.

2. Art und Umfang der Kooperation

Die Kooperation umfasst
*die administrative Geschäftsführung, insbesondere die Verwaltung öffentlicher und kirchlicher Mittel, das Projektmanagement und die Förderung der Arbeit der Gremien (Verbandsorgane der ESG, Arbeitsgremien, weitere Veranstaltungen im SInne des KJP, etc.), deren Inhalte von der ESG vorgegeben werden.
*die Unterstützung der ESG bei der Bearbeitung theologischer, ökumenischer, sozialwissenschaftlicher, kultureller und bildungspolitischer Grundsatzfragen und bei Aktivitäten in der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit.

Die Kooperation findet ihren strukturellen und materiellen Ausdruck in einer Integration des Arbeitsfeldes "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" in die Geschäftsstelle des aej e.V. Damit ist verbunden:
*Der aej e.V. ist Empfänger - im Sinne einer Zentralstelle - der zweckgebundenen EKD- und Bundesmittel für die Studierenden- und Hochschularbeit sowie weiterer Fördermittel;
*Der aej e.V. ist Anstellungsträger für das Personal im Rahmen zur Verfügung stehender Fördermittel. Alle Rechte und Pflichten aus Arbeitsverträgen des ESG e.V., die am 31.12.2007 bestehen, gehen an den aej e.V. über.
*Der Arbeitsbereich ESG und die dafür zweckgebundenen Finanzmittel werden im Haushalt der Geschäftsstelle des aej e.V. gesondert ausgewiesen.
*Der Einsatz der zweckgebundenen Ressourcen wird von ESG und aej e.V. gemeinsam im Konsensverfahren gesteuert.
*Das Arbeitsfeld "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" ist gleichberechtigt zu anderen Arbeitsfeldern innerhalb der Organisationsstruktur und der Abläufe der Geschäftsstelle des aej e.V.

3. Operative Steuerung des Arbeitsfeldes "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" in der Geschäftsstelle des aej e.V.

Zur operativen Steuerung des Arbeitsfeldes in der Geschäftsstelle des aej e.V. wird ein gemeinsamer Verwaltungsrat (VWR) eingesetzt. Ihm gehören an:
*zwei Vertreter(innen) der ESG
*ein/e Vertreter(in) der Bundesstudierendenpfarrkonferenz
*ein/e Vertreter(in) der EKD
*ein/e Vertreter(in) des aej e.V.
*mit beratender Stimme: die/der Generalsekretär(in) der ESG; er/sie führt die Geschäfte des VWR.

Der Verwaltungsrat
*bestimmt die Umsetzung der Arbeit im Arbeitsfeld "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" über Zielvereinbarungen,
*übt die Fachaufsicht über den/die Generalsekretär(in) der ESG aus,
*evaluiert regelmäßig die Zielerreichung und die Kooperation,
*koordiniert die Besetzung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs der ESG und schlägt der ESG-Bundesversammlung Kandidat(inn)en zur Wahl vor. Der Vorstand des aej e.V. vollzieht die Entscheidung der ESG-Bundesversammlung;
*schlägt die Besetzung von Referent(inn)enstellen für das Arbeitsfd im Benehmen mit dem Generalsekretär/der Generalsekretärin der ESG vor. Der Vorstand des aej e.V. vollzieht die Entscheidung;
*tritt bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr zusammen,
*ist dem Konsensprinzip verpflichtet. Kann dieser keine Einigng erzielen, verhandelt der ESG-Bundesrat mit dem Vorstand des aej e.V. Wird auch dann keine Einigung erzielt, muss das Gespräch mit der EKD gesucht werden;
*wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n),
*kann zu einzelnen Beratungspunkten Fachleute hinzuziehen.

4. Ausstattung und Einbindung des Arbeitsfeldes "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" in die Geschäftsstelle des aej e.V.

Die Ausstattung des Arbeitsfeldes ist abhängig von den zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Fördermitteln der EKD und der Bundesministerien sowie weiterer Fördermittel.

Zur personellen Grundausstattung der Infrastruktur des Arbeitsfeldes ab 01.01.2008 wird Folgendes vereinbart:
a) eine Generalsekretärin/ein Generalsekretär (100%; A 13/A14),
b) zwei Referent(inn)en (je 100%, DVO.EKD VG III); ab dem Jahr 2009ff. können die beiden Referent(inn)entellen mit je 90% des bisherigen Stellenumfanges weitergeführt werden. Sie erhalten nach Haushaltslage des Arbeitsfeldes eine Zulage in Höhe bis zu 10% einer Vollzeitstelle;
c) ein(e) Referent(in) (50%; DVO.EKD VG III); ab 2009 kann diese nur durch Fremdfinanzierung (z.B. EED, BfdW, DW) realisiert werden, eine dauernde Weiterführung der Referent(inn)enstelle wird unbedingt angestrebt;
d) zwei Sachbearbeiter(inn)en/Assistenzen (zusammen 150%; DVO.EKD VG V).

Die Dienstaufsicht für alle Mitarbeitenden und die Fachaufsicht für Referent(inn)en, Sachbearbeiter(innen)/Assistenzen liegen bei dem/der Generalsekretär(in) der aej. Dienst- und Fachaufsicht werden im Bezug zu den Zielvereinbarungen mit dem Verwaltungsrat und im Benehmen mit der Koordination des Arbeitsfeldes ESG ausgeübt.

Die Fachaufsicht für den/die Generalsekretär(in) der ESG obliegt dem gemeinsamen Verwaltungsrat.

Die Koordination des Arbeitsfeldes "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" liegt beim Generalsekretär bzw. bei der Generalsekretärin der ESG. Koordination bedeutet die gelingende Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben der ESG.

Die Anstellung der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters bzw. der Assistenzen werden unter Einbeziehung der betroffenen Teilbereiche durch den aej e.V. vorgenommen.

5. Evaluation der Kooperation

Die Kooperation wird über einen Zeitraum von drei Jahren durch externe Fachleute evaluiert. Die Fachleute werden durch den VWR beauftragt.

Als Kriterien werden vereinbart:
- Erhalt der Eigenständigkeit der jeweiligen Verbänden nach innen und die Erkennbarkeit nach außen
- Quantität und Qualität der geförderten Maßnahmen
- Qualität der Zusammenarbeit innerhalb der Geschäftsstelle und der Verbände.
Weitere Kriterien können im Prozess der Evaluation vom Verwaltungsrat erarbeitet werden.

Nach drei Jahren wird das Ergebnis der Evaluation der Bundesversammlung der ESG vorgelegt.

Parallel zur stetigen Evaluation der neuen Struktur der Studierenden- und Hochschularbeit wird ein Qualitätssicherungsprozess implementiert, der die hohe Qualität der Arbeit der ESG zukünftig sicherstellt und Vorschläge zur Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen macht.

6. Beginn, Grundsatzfragen und Kündigung der Vereinbarung

Die Kooperation beginnt am 1. Januar 2008.

Fragen, die die Kooperation im Grundsatz betreffen, werden von ESG-Bundesrat und Vorstand des aej e.V. beraten. Wird keine Einigung erzielt, muss das Gespräch mit der EKD gesucht werden.

Diese Vereinarung tritt mit Unterzeichung der Partner und nach Beschlussfassung der ESG-Bundesversammlung sowie des Vorstandes des aej e.V. in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderahres von einem der Partner einseitig gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2010.


Wittenberg, den 15. September 2007

Mike Corsa, aej e.V.
Sandra Gamisch, ESG
Ulrich M. Falkenhagen, ESG e.V. 

 

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