| Vertrauensausschuss (VAU) |
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Der Vertrauensausschuss (VAU) wurde auf der Delegiertenversammlung der ESG in Wolfsburg am 28. September 1997 eingesetzt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Die aktuellen Mitglieder sind:
Der VAU hat Folgendes zu den Prinzipien, Zielen und Methoden seiner Arbeit beschlossen: Der VAU ist in seiner Arbeit in erster Linie dem Wohl der ESG-Gesamtarbeit verpflichtet, deren Organe die BV und der Rat der ESG sind. Er kann und will nicht die Rolle eines Personalausschusses übernehmen oder als Ersatz für eine MAV fungieren. Gleichwohl sieht es der VAU als selbstverständlich an, für die Wahrung der ArbeitnehmerInnen-Rechte einzutreten und im Konfliktfall auch die individuellen Ansprüche gegenüber dem Interesse des Ganzen angemessen zu vertreten. Der VAU sieht seine Aufgabe in der Beratung, Vermittlung, Schlichtung oder dem Aussprechen einer Empfehlung für den Rat in Konfliktsituationen im Team gleichberechtigter MitarbeiterInnen der GS, sowie zwischen Hauptamtlichen oder zwischen Hauptamtlichen und studentischen MitarbeiterInnen, bzw. Gremien der ESG, wenn diese die Arbeit massiv belasten und von den Beteiligten selbst oder dem Rat nicht als durch einen Sachbeschluss lösbar angesehen werden. Er tritt in Aktion, wenn er von einer oder mehreren der am Konflikt beteiligten Seiten darum gebeten wird, oder wenn der Rat ihn entsprechend beauftragt. Der VAU hat das Recht, auch diejenigen Betroffenen zum Gespräch zu laden, die von sich aus seine Einschaltung nicht gewünscht haben. Der VAU erklärt intern, ob er sich für die angesprochene Konfliktlage zuständig fühlt, und entscheidet, in welcher Besetzung seine Mitglieder welche Gespräche mit welchen Betroffenen und in welcher Zusammensetzung führen, bevor er in einer gemeinsamen Absprache sein Ergebnis formuliert. Dieses Ergebnis sollte wenn möglich ein Konsens-Vorschlag sein, den die Beteiligten akzeptieren können; wenn ein solcher nicht gefunden werden kann, wird ein Kompromiss-Vorschlag angestrebt, auf den sich die Beteiligten im Interesse der Gesamtarbeit verpflichten lassen. Ist auch dies nicht möglich, erarbeitet der VAU einen Vorschlag für eine Beschlussfassung des Rates. Kontakt:
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