Die Gremen der Bundes-ESG...
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Die Bundesversammlung (BV) ist das oberste beschlussfassende Organ der Evangelischen StudentInnengemeinden in der Bundesrepublik Deutschland (ESG). Sie tritt mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen (in der Regel in der dritten September-Woche). Dazu entsenden die einzelnen ESGn bis zu drei Delegierte. Diese besitzen ein Stimmrecht auf der BV. Darüber hinaus können auch Beobachter an der BV teilnehmen, deren Rechte auf Rede- und Antragsrecht beschränkt ist. |
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Der ESG-Bundesrat nimmt zwischen den jährlichen Bundesversammlungen (BV) deren laufende Geschäfte wahr. Er ist an die Richtlinien der BV gebunden. Der ESG-Bundesrat soll ein mehrheitlich studentisches Gremium sein und besteht aus bis zu sieben Personen, die einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) angehören sollen. Die Mitglieder werden (im alternierenden Verfahren) von der BV für zwei Jahre gewählt. Erreichen kannst du den ESG-Bundesrat unter esg-bundesrat [at] gmx.de. Die aktuellen Mitglieder sind: |
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Das Präsidium der ESG-Bundesversammlung (BV) organisiert die BV in Zusammenarbeit mit der ESG-Geschäftsstelle und der gastgebenden Orts-ESG. Es besteht aus drei Mitgliedern und wird (im alternierenden Verfahren) von der BV für zwei Jahre gewählt. |
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Die Bundesstudierendenpfarrkonferenz (BSPK) ist eine eigenständige Fachkonferenz innerhalb der ESG. Zur Gewährleistung der Vernetzung entsendet sie eine Berichterstatterin zur Bundesversammlung (BV). Umgekehrt delegiert die BV zwei Studierende zur jährlichen Tagung der BSPK (in der Regel erste März-Woche). |
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Die AUSKO ist die AusländerInnen-BeraterInnen/ReferentInnen-Konferenz. Sie ist Teil der Bundestudierendenpfarrkonferenz (BSPK) und trifft sich zweimal im Jahr. |
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Vertrauensausschuss (VAU) |
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Der Vertrauensausschuss (VAU) wurde auf der Delegiertenversammlung der ESG in Wolfsburg am 28. September 1997 eingesetzt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. |
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Am 16.09.2007 stimmte die Bundesversammlung (BV) in Wittenberg der Kooperationsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej e.V.) zu. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung zum 01.01.2008 begann der sog. gemeinsame Verwaltungsrat der Kooperation (VWR) seine Arbeit, dessen Aufgabe die operative Steuerung des Arbeitsfeldes "Studierenden- und Hochschularbeit der ESG" in der Geschäftsstelle der aej ist. |
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